Neue Coronaschutzverordnung ab 4.12.2021

Ab dem 4.12.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. 

Aus der neuen Verordnung ergibt sich für die Musikschule keine weiteren negativen Einschränkungen – im Gegenteil:

Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind Schülerinnen und Schüler im Alter  von 16 und 17 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt. 

Daher können nun alle Schülerinnen und Schüler im Sinne des Schulgesetzes NRW wieder in Präsenz unterrichtet werden.

Wir gehen davon aus, dass diese Frist gesetzt wurde, um noch nicht geimpften Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zu geben bis dahin einen vollständigen Impfschutz aufzubauen. Mit Sicherheit werden ab dem 17. Januar 2022 die bisher geltenden Einschränkungen für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren wieder hergestellt. 

Herzliche Grüße,
Ines und Mario Tobies