Neue Coronschutzverordnung ab Mittwoch, 24.11.2021

Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Mittwoch, 24.11.2021, wurde soeben veröffentlicht. 

In §4, Absatz 2, Nr. 6 steht:

„Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
 Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
 Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
 nehmende ausgeübt werden:

……

6. Bildungsangebote, die nicht unter Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 fallen“.

……

Weiterhin heißt es „gilt nicht für:

2. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren

3. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis
 nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen.“

Personen, die sich laut ärztlichem Attest nicht impfen lassen können, müssen demnach ein bescheinigtes, negatives Testergebnis vorweisen können. Entweder einen nicht älter als 24 Stunden alten Antigen-Test oder einen nicht älter als 48 Stunden alten PCR-Test. Ein Selbsttest reicht nicht mehr aus. 

Wir warten noch auf die Klärung unseres Verbands, finden die Formulierung allerdings unmissverständlich. 

Zusammengefasst bedeutet das also: für Personen ab 16 Jahren gilt ab morgen, Mittwoch, 24.11.2021,  die 2G-Regelung in unserer Musikschule. Für Kinder und Jugendliche unter 16 ändert sich erst einmal nichts. 

Die Dokumentationspflichten zur Überprüfung der Immunitätsnachweisen wurden noch ein wenig verschärft, sodass die Lehrkräfte ab morgen bei allen Schüler:innen ab 16 Jahren noch einmal die Impfzertifikate bzw. den Genesenennachweis überprüfen müssen. Bringt/Bringen Sie die entsprechenden Dokumente also bitte einmalig zur nächsten Unterrichtsstunde mit. Ob „gelber Impfpass“ oder als digitales Zertifikat ist egal. 

Zum Thema Mund-Nasenschutz hat sich im Vergleich zur alten Schutzverordnung nichts geändert. 

Unser seit dieser Woche gestartetes und besprochenes Verfahren in der Baby-Musik und den Eltern-Kind-Gruppen (die Begleitpersonen machen zusätzlich noch einen Selbsttest zu Hause) wird weiterhin aufrecht erhalten. Begleitpersonen, die allerdings weder geimpft, noch genesen sind dürfen auch mit negativem Selbsttest die Kurse leider nicht mehr besuchen. Ausnahme wie oben beschrieben: ein ärztliches Attest. Vielleicht findet sich ja aber auch eine andere, immunisierte Begleitperson (Großeltern, Paten, Tanten, Onkel usw.), die an den Gruppenangebopten mit dem Kind/den Kindern teilnehmen kann.

Herzliche Grüße,
Ines und Mario Tobies