Plätze in der Musikalischen Früherziehung frei
Nach den Sommerferien starten zwei neue Kurse in der „Musikalischen Früherziehung“ für Kinder ab 4 Jahren. Es gibt noch ein paar wenige freie Plätze!
Kinderchorkonzert 2021
Am Samstag, 18.12.2021 konnte unser Kinderchor sein weihnachtliches Programm „corona-konform“ in der St. Stephani-Kirche aufführen. Auf unserer Facebook-Seite, auf Instagram und natürlich in unserer App sind dazu einige Impressionen zu sehen. Die Kinder hatten sehr viel Spaß und wurden vom Publikum mit anhaltendem Applaus belohnt.
Neue Coronaschutzverordnung ab 4.12.2021
Ab dem 4.12.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung.
Aus der neuen Verordnung ergibt sich für die Musikschule keine weiteren negativen Einschränkungen – im Gegenteil:
Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt.
Daher können nun alle Schülerinnen und Schüler im Sinne des Schulgesetzes NRW wieder in Präsenz unterrichtet werden.
Wir gehen davon aus, dass diese Frist gesetzt wurde, um noch nicht geimpften Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zu geben bis dahin einen vollständigen Impfschutz aufzubauen. Mit Sicherheit werden ab dem 17. Januar 2022 die bisher geltenden Einschränkungen für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren wieder hergestellt.
Herzliche Grüße,
Ines und Mario Tobies
Neue Coronschutzverordnung ab Mittwoch, 24.11.2021
Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Mittwoch, 24.11.2021, wurde soeben veröffentlicht.
In §4, Absatz 2, Nr. 6 steht:
„Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmende ausgeübt werden:
……
6. Bildungsangebote, die nicht unter Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 fallen“.
……
Weiterhin heißt es „gilt nicht für:
2. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren
3. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis
nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen.“
Personen, die sich laut ärztlichem Attest nicht impfen lassen können, müssen demnach ein bescheinigtes, negatives Testergebnis vorweisen können. Entweder einen nicht älter als 24 Stunden alten Antigen-Test oder einen nicht älter als 48 Stunden alten PCR-Test. Ein Selbsttest reicht nicht mehr aus.
Wir warten noch auf die Klärung unseres Verbands, finden die Formulierung allerdings unmissverständlich.
Zusammengefasst bedeutet das also: für Personen ab 16 Jahren gilt ab morgen, Mittwoch, 24.11.2021, die 2G-Regelung in unserer Musikschule. Für Kinder und Jugendliche unter 16 ändert sich erst einmal nichts.
Die Dokumentationspflichten zur Überprüfung der Immunitätsnachweisen wurden noch ein wenig verschärft, sodass die Lehrkräfte ab morgen bei allen Schüler:innen ab 16 Jahren noch einmal die Impfzertifikate bzw. den Genesenennachweis überprüfen müssen. Bringt/Bringen Sie die entsprechenden Dokumente also bitte einmalig zur nächsten Unterrichtsstunde mit. Ob „gelber Impfpass“ oder als digitales Zertifikat ist egal.
Zum Thema Mund-Nasenschutz hat sich im Vergleich zur alten Schutzverordnung nichts geändert.
Unser seit dieser Woche gestartetes und besprochenes Verfahren in der Baby-Musik und den Eltern-Kind-Gruppen (die Begleitpersonen machen zusätzlich noch einen Selbsttest zu Hause) wird weiterhin aufrecht erhalten. Begleitpersonen, die allerdings weder geimpft, noch genesen sind dürfen auch mit negativem Selbsttest die Kurse leider nicht mehr besuchen. Ausnahme wie oben beschrieben: ein ärztliches Attest. Vielleicht findet sich ja aber auch eine andere, immunisierte Begleitperson (Großeltern, Paten, Tanten, Onkel usw.), die an den Gruppenangebopten mit dem Kind/den Kindern teilnehmen kann.
Herzliche Grüße,
Ines und Mario Tobies
Unsere App ist da!
Nach vielen Monaten Entwicklung und Programmierung ist nun endlich unsere „Pianissimo“-App in den Stores verfügbar.
In der App finden sich immer die aktuellsten News rund um die Musikschule Pianissimo, Bilder aus dem Musikschulalltag oder auch einen Veranstaltungskalender. Wer die App heruntergeladen hat, bekommt aktuelle Neuigkeiten auch direkt als Push-Benachrichtigung aufs Smartphone oder Tablet. So können wir unkompliziert aktuelle Entwicklungen kommunizieren (falls z.B. Corona neue Regelungen nötig macht).
Wer sich in der App registriert, hat Zuganhg zu exklusiven Inhalten wie z.B. einer Chatfun ktion, um mit der Lehrkraft fernab von WhatsApp&Co kommunizieren zu können, ein Musikglossar zum Nachschlagen der wichtigsten Fachbegriffe, eine (noch im Aufbau befindliche) Sektion mit Lernvideos und eine sich ebenfalls immer weiter füllende Sektion zum großen Thema „Musiktheorie“.
Unter dem Menüpunkt „Smartphone-App“ findet ihr ein kleines Einführungsvideo zu den Features der App und auch die direkten Links zu den Stores.